Leistungen im Rahmen der öffentlichen Bestellung

Vermessungsleistungen mit öffentlicher Bestellung

Bestimmte Vermessungsleistungen dürfen nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt werden.
Diese Vermessungen sind Teil des amtlichen Vermessungswesens und dienen unter anderem der rechtssicheren Dokumentation von Grundstücken, Gebäuden und Grenzen.

Bei Mathes Ingenieure sind Jörg Mathes und Felix Mathes öffentlich bestellt. Die Bestellung erfolgt durch das HLBG (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation). Als ÖbVI handeln sie als staatlich beliehene Unternehmer und führen hoheitliche Vermessungsleistungen im Auftrag des Landes durch.

Bescheinigungen und Gutachten

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen Bescheinigungen und Gutachten zu verschiedenen vermessungsbezogenen Fragestellungen.

Gerichtsgutachten und Privatgutachten

Gutachten können beispielsweise erstellt werden zu Grundstücksgrenzen, Flächen sowie Liegenschaften.
Diese Gutachten können sowohl für gerichtliche Verfahren als auch für private Fragestellungen erstellt werden.

Bescheinigungen für Genehmigungsverfahren

In bestimmten Fällen werden vermessungstechnische Bescheinigungen im Rahmen von Bau- oder Genehmigungsverfahren benötigt.
Dies kann beispielsweise bei technischen Anlagen der Fall sein, etwa vor der Inbetriebnahme von Windenergieanlagen.

Hinweis

Die Leistungen im Rahmen der öffentlichen Bestellung stehen in engem Zusammenhang mit der öffentlichen Bestellung der Vermessungsingenieure.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich „Über uns“.

Katastervermessung

Ein zentraler Aufgabenbereich öffentlich bestellter Vermessungsingenieure ist die Katastervermessung.
Diese Vermessungen betreffen Grundstücke und Gebäude und werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Amtliche Gebäudeeinmessung

Nach Fertigstellung eines Gebäudes muss dieses eingemessen werden.
Die amtliche Gebäudeeinmessung sorgt dafür, dass das Gebäude im Liegenschaftskataster eingetragen wird.
Für Bauherren besteht hierbei eine gesetzliche Vermessungspflicht.

Zerlegungs- und Vereinigungsvermessung

Bei Veränderungen von Grundstücksgrenzen können katasterliche Vermessungen erforderlich sein.
Dazu gehören Zerlegungsvermessungen (Teilung von Grundstücken) sowie Verschmelzungen bzw. Vereinigungen von Grundstücken.
Diese Vermessungen werden im Liegenschaftskataster dokumentiert.

Grenzfeststellung und Abmarkung

Die Grenzfeststellung dient der rechtssicheren Bestimmung von Grundstücksgrenzen.
Anschließend können Grenzen durch Abmarkungen dauerhaft vor Ort gekennzeichnet werden.
Dies ist insbesondere bei Bauvorhaben von Bedeutung.

Teil des Eigentumssicherungssystems

In Deutschland basiert die rechtliche Sicherung von Grundstückseigentum auf zwei zentralen Systemen: dem Grundbuch, geführt durch Notare und Gerichte und dem Liegenschaftskataster, geführt durch Katasterverwaltung und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Die Katastervermessung stellt sicher, dass Grundstücke und Gebäude korrekt dokumentiert sind.

Gebäudeeinmessungspflicht

Nach der Fertigstellung eines Neubaus besteht für Bauherren eine gesetzliche Pflicht zur Gebäudeeinmessung.
Das neu errichtete Gebäude muss durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vermessen und in das amtliche Liegenschaftskataster eingetragen werden.
Die Einmessung dient der rechtssicheren Dokumentation von Gebäuden und Grundstücken.

Häufige Fragen zur öffentlichen Bestellung

Ihr Ansprechpartner für hoheitliche Vermessungsleistungen

Sie benötigen eine Katastervermessung, ein Gutachten oder eine vermessungstechnische Bescheinigung? Unser Team unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um Leistungen im Rahmen der öffentlichen Bestellung.
 

Ihr Ansprechpartner

Thomas Hellner

Kataster (Zerlegung, Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung, Bodenordnung)